Landessammlung Streichinstrumente Baden-Württemberg

Zielsetzung

Instrumente aus der Landessammlung werden für hochbegabte Studierende oder Absolventinnen und Absolventen der Musikhochschulen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Die Instrumente dienen der Förderung der künstlerischen Karriere, sie werden ausgeliehen zu konkreten Vorhaben wie Konzerten, Teilnahme an Wettbewerben und dergleichen. Sie werden nicht verliehen z.B. zum Studium.

Ausländische Studierende der Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg, sofern sie bereits im 3. Semester eines ordentlichen Studiengangs sind, können sich ebenfalls bewerben.

Darüber hinaus können Instrumente verliehen werden an:

  • Personen die in Baden-Württemberg geboren sind und einen Wohnsitz haben. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer Musikhochschule außerhalb Baden-Württembergs studieren.
  • Jugendliche, die noch nicht studieren, aber seit längerer Zeit in Baden-Württemberg leben und entweder an einer Musikschule oder in einer Vorklasse einer Musikhochschule oder privat studieren. Jugendliche, die nicht in einer Vorklasse einer Musikhochschule sind, müssen ein Gutachten ihres Instrumentallehrers und ein positives Votum eines ordentlichen Mitglieds der Landeskommission einreichen.
  • Personen, die als Berufsmusikerin oder Berufsmusiker tätig sind und ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben, sofern sie das 28. Lebensjahr nicht vollendet haben und nur für temporär eingrenzbare Projekte.