Sollten Sie Wünsche zu einer bestimmten Uhrzeit am Vorspieltag haben (z.B. gemeinsame Klavierbegleitung oder Fahrgemeinschaften...), können diese nur dann berücksichtigt werden, wenn die gewünschte Uhrzeit bis spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss per Mail mitgeteilt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund von Zeitverschiebungen verspätet eingegangene Anträge nicht mehr berücksichtigen können.
Sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber am Vorspieltag erkranken, die oder der sich für eine Vertragsverlängerung beworben hat, ist umgehend ein ärztliches Attest nachzureichen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Sylvia Becher unter landessammlung@mh-freiburg.de oder telefonisch 0761/31915-361 gerne zur Verfügung.
Instrumente aus der Landessammlung werden für hochbegabte Studierende oder Studienabsolventinnen und -absolventen der Musikhochschulen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Die Instrumente dienen der Förderung der künstlerischen Karriere, sie werden ausgeliehen zu konkreten Vorhaben wie Konzerten, Teilnahme an Wettbewerben und dergleichen (diese Aktivitäten müssen nachgewiesen werden). Sie werden nicht verliehen z.B. zum Studium.
Ausländische Studierende der Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg (ab dem 3. Semester eines ordentlichen Studiengangs) können sich ebenfalls bewerben.
Darüber hinaus können Instrumente verliehen werden an:
1.
Bitte verwenden Sie das vorgegebene Anmeldeformular für den Antrag. Dieser muss bis zum 15.12. für das Wintervorspiel und 31.05. für das Sommervorspiel gestellt werden. Der Antrag muss neben Adresse, Telefonnumer und E-Mailadresse folgendes enthalten:
Zum Vorspiel müssen 3 Werke aus 3 Epochen, darunter ein repräsentatives Konzert, alle vollständig (mit allen Sätzen) vorbereitet sein. Aus diesem Programm wählt die Kommission das Vorzutragende aus. Eine Klavierbegleitung kann nicht gestellt werden.
Die Landeskommission besteht aus Professorinnen und Professoren der fünf baden-württembergischen Musikhochschulen. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis eines öffentlichen Vorspiels und der Entscheidung durch die Landeskommission.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.
Vor der Verlängerung eines Leihvertrages ist das Instrument bei einem von der Landeskommission benannten Geigenbaumeister zur Überprüfung vorzulegen. Dasselbe gilt für Leihverträge, die endgültig ablaufen.
3.
Das entliehene Instrument ist auf eigene Kosten ständig und ausschließlich bei der Mannheimer Versicherung (Agentur-Adresse siehe Leihvertrag) zu versichern.
4.
Vom Entleiher wird ein Nutzungsbeitrag erhoben. Er beträgt pro Jahr 312.- Euro (bei kürzerer Leihdauer entsprechend anteilig).