Anmeldung

Leihbedingungen

Instrumente aus der Landessammlung werden inländischen Studierenden und Studienabsolventinnen und -Absolventen der Musikhochschulen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, sofern der Erwerb eines angemessenen Instrumentes aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht zumutbar ist.

Die Instrumente dienen der Förderung der künstlerischen Karriere, sie werden zu konkreten Vorhaben wie Konzerten, der Teilnahme an Wettbewerben und dergleichen ausgeliehen (diese Aktivitäten müssen nachgewiesen werden). Sie werden nicht zum Studium verliehen.

Ferner können ausländische Studierende der Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Instrument erhalten, sofern sie bereits mindestens zwei Semester an einer Hochschule in Baden-Württemberg in einem ordentlichen Studiengang absolviert haben und soweit sie in diesem eingeschrieben sind. 

Darüber hinaus können Instrumente verliehen werden an:

  • Personen, die in Baden-Württemberg geboren sind und einen Wohnsitz haben. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer Musikhochschule außerhalb Baden-Württembergs studieren.
  • Jugendliche, die noch nicht studieren, aber seit längerer Zeit in Baden-Württemberg leben und entweder an einer Musikschule oder in einer Vorklasse einer Musikhochschule oder privat studieren. Jugendliche, die nicht in einer Vorklasse einer Musikhochschule sind, müssen ein Gutachten ihrer Instrumentallehrkraft und ein positives Votum eines ordentlichen Mitglieds der Landeskommission einreichen.
  • Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker, die ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg genommen haben, soweit sie bei erstmaliger Entleihe das 28. Lebensjahr nicht vollendet haben und nur für temporär eingrenzbare Projekte. 

Anmeldung

Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular für den Antrag. Dieser muss bis zum 15. Dezember für das Wintervorspiel und 15. Mai für das Sommervorspiel gestellt werden. Der Antrag muss neben Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse folgendes enthalten:

  • Einen künstlerischen Lebenslauf
  • ein Vorspielprogramm
  • ein Gutachten der Hauptfachlehrkraft
  • eine Aufstellung der künstlerischen Vorhaben in den nächsten 12 Monaten.
  • Bei Vertragsverlängerung: Eine Aufstellung der künstlerischen Vorhaben der letzten und zukünftigen 12 Monate
  • Regelstudienzeitbescheinigung oder Nachweis für andere Studienzeiten, zum Beispiel Solistenstudium, Aufbaustudium oder andere
  • Foto

Zum Vorspiel müssen drei Werke aus drei Epochen, darunter ein repräsentatives Konzert, alle vollständig (mit allen Sätzen) vorbereitet sein. Aus diesem Programm wählt die Kommission das Vorzutragende aus. Eine Klavierbegleitung kann nicht gestellt werden.

Die Landeskommission besteht aus Professorinnen und Professoren der fünf baden-württembergischen Musikhochschulen. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Basis eines öffentlichen Vorspiels und der Entscheidung durch die Landeskommission.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Überprüfung der Instrumente

Vor der Verlängerung eines Leihvertrages ist das Instrument bei einer von der Landeskommission benannten Geigenbaumeisterin oder Geigenbaumeister zur Überprüfung vorzulegen. Dasselbe gilt für Leihverträge, die endgültig ablaufen.

Versicherung

Das entliehene Instrument ist auf eigene Kosten ständig und ausschließlich bei der Mannheimer Versicherung (Agentur-Adresse siehe Leihvertrag) zu versichern.

Nutzungsbeitrag

Die Entleiherin oder der Entleiher ist verpflichtet, für die Zeit der Entleihe einen Nutzungsbeitrag an das Land Baden-Württemberg zu entrichten. Dieser beträgt derzeit jährlich 456 Euro beziehungsweise für jeden angefangenen Monat 38 Euro. 

Hinweis zur Anmeldung

Sollten Sie Wünsche zu einer bestimmten Uhrzeit am Vorspieltag haben (zum Beispiel wegen gemeinsamer Klavierbegleitung oder Fahrgemeinschaften), können diese nur dann berücksichtigt werden, wenn die gewünschte Uhrzeit bis spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss per E-Mail mitgeteilt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund von Zeitverschiebungen verspätet eingegangene Anträge nicht mehr berücksichtigen können.

Sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber am Vorspieltag erkranken, die oder der sich für eine Vertragsverlängerung beworben hat, ist umgehend ein ärztliches Attest nachzureichen.

Für Fragen steht Ihnen Frau Sylvia Becher unter s.bechermh-freiburg.de oder landessammlungmh-freiburg.de oder telefonisch unter 0761 31915-361 gerne zur Verfügung.